Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen
[Nr.99107112037001 ]

Urheber

Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:

  • körperliche oder psychische Gewalt
  • Kriegsauswirkungen
  • Ereignisse während des Zivildienstes
  • Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen

Zu den Leistungen sind zählen beispielsweise:

  • medizinische Behandlung
  • Rehabilitation
  • Pflege oder finanzielle Unterstützung

Teaser

Wenn Sie durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie Leistungen der sozialen Entschädigung beantragen.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
  • Sie haben durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
  • Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.
  • Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall gegebenenfalls vermutet.  
  • Aus den gesundheitlichen Schäden haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
    • in Deutschland oder im Ausland und haben in Deutschland durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
    • in Deutschland, haben sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben