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Leistungen versteuern, die in Steueroasen für in Deutschland ansässige Personen und Unternehmen erbracht werden
[Nr.99102151058000 ]

Teaser

Wenn Sie als Person oder Unternehmen Leistungen von in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Leistungserbringer vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen von Ihren Zahlungen einen Teil als Einkommens- oder Körperschaftsteuer einbehalten, anmelden, zahlen.

Verfahrensablauf

  • Zur Abgabe der Steueranmeldungen benötigen Sie eine gesonderte Steuernummer des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
  • Wenn Sie eine Steueranmeldung abgeben möchten und noch keine BZSt-Steuernummer für das Abzugsverfahren nach § 10 StAbwG haben, können Sie diese beim BZSt beantragen.
  • Das Antragsformular auf Erteilung einer Steuernummer für § 10 StAbwG steht auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung.
  • Den ausgefüllten Antrag übersenden Sie bitte unterschrieben per Post oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern.
  • Das BZSt teilt Ihnen dann per Post Ihre Steuernummer mit.
  • Die Steueranmeldungen sind elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP) abzugeben.
  • Füllen Sie dafür das Formular »Anmeldung über den Steuerabzug nach § 10 Steueroasen-Abwehrgesetz« elektronisch aus und speichern es als PDF-Datei ab. Laden Sie die PDF-Datei anschließend im BOP über das Formular »Belegnachreichung« hoch.
  • Hierzu steht Ihnen das BOP unter www.elsteronline.de/bportal zur Verfügung. Die Abgabe der Steueranmeldung über das ElsterOnline-Portal (EOP) ist nicht möglich.
  • Für die Abgabe im BOP können Sie Ihre bestehenden BOP/EOP-Software-Zertifikate nutzen. Sollten Sie weder über ein BOP-Zertifikat noch über ein EOP-Zertifikat verfügen, müssen Sie sich auf dem BOP-Portal registrieren.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben