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Leistungen versteuern, die in Steueroasen für in Deutschland ansässige Personen und Unternehmen erbracht werden
[Nr.99102151058000 ]
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Wenn Sie als Person oder Unternehmen Leistungen von in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Leistungserbringer vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen von Ihren Zahlungen einen Teil als Einkommens- oder Körperschaftsteuer einbehalten, anmelden, zahlen.
Verfahrensablauf
- Zur Abgabe der Steueranmeldungen benötigen Sie eine gesonderte Steuernummer des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
- Wenn Sie eine Steueranmeldung abgeben möchten und noch keine BZSt-Steuernummer für das Abzugsverfahren nach § 10 StAbwG haben, können Sie diese beim BZSt beantragen.
- Das Antragsformular auf Erteilung einer Steuernummer für § 10 StAbwG steht auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung.
- Den ausgefüllten Antrag übersenden Sie bitte unterschrieben per Post oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Das BZSt teilt Ihnen dann per Post Ihre Steuernummer mit.
- Die Steueranmeldungen sind elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP) abzugeben.
- Füllen Sie dafür das Formular »Anmeldung über den Steuerabzug nach § 10 Steueroasen-Abwehrgesetz« elektronisch aus und speichern es als PDF-Datei ab. Laden Sie die PDF-Datei anschließend im BOP über das Formular »Belegnachreichung« hoch.
- Hierzu steht Ihnen das BOP unter www.elsteronline.de/bportal zur Verfügung. Die Abgabe der Steueranmeldung über das ElsterOnline-Portal (EOP) ist nicht möglich.
- Für die Abgabe im BOP können Sie Ihre bestehenden BOP/EOP-Software-Zertifikate nutzen. Sollten Sie weder über ein BOP-Zertifikat noch über ein EOP-Zertifikat verfügen, müssen Sie sich auf dem BOP-Portal registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben