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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen
[Nr.99134060017001 ]
Teaser
Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation.
Rechtsgrundlage(n)
- § 26 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Gemeinsame Empehlungen
- § 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- § 5 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Leistungsgruppen
- § 6 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Rehabilitationsträger
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben