Liegenschaftskataster Auskunft - Amtliche Grenzauskunft einholen
[Nr.99123010023000 ]
Teaser
Wenn Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt ist oder Sie finden Ihre Grenzzeichen (z. B. Grenzsteine) in der Örtlichkeit nicht mehr auf, so können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Amtliche Grenzauskunft beantragen.
Verfahrensablauf
Die Amtliche Grenzauskunft können Sie
- schriftlich oder
- über das digitale Antragsverfahren beantragen.
Der Antrag muss die konkret betroffenen Grenzpunkte enthalten
Die Vermessungsstelle prüft, ob die katastertechnischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Amtlichen Grenzauskunft vorliegen.
Der Ablauf der Amtlichen Grenzauskunft gestaltet sich wie folgt:
Vorbereitung, Bereitstellung der amtlichen Unterlagen,
- Terminabsprache mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber,
- Durchführung der vermessungstechnischen Arbeiten vor Ort,
- Freilegung der vorhandenen Grenzmarken,
- temporäre Kennzeichnung der Grenzpunkte bei nicht vorhandenen Grenzmarken (z. B. mittels Holzpflock),
- Anzeige der Grenzpunkte vor Ort für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber,
Erstellung des Leistungsbescheids.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit für die Amtliche Grenzauskunft liegt bei dem örtlich zuständigen Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
oder
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Rechtsbehelf
Da bei der Amtlichen Grenzauskunft nicht in die Rechte Beteiligter eingegriffen wird, sind hier keine Rechtsbehelfe möglich.
Gegen den Leistungsbescheid kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
LGLN