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Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige - bei Fortführung durch Stellvertreter nach Tod des Lizenznehmers
Teaser
Bei Einsetzen eines Stellvertreters im Todesfall des Lizenznehmers ist die
Übertragung einer nach § 6 Postgesetz (PostG) erteilten Lizenz für
Postdienstleistungen der z
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben