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Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige - bei Fortführung durch Stellvertreter nach Tod des Lizenznehmers

Teaser

Bei Einsetzen eines Stellvertreters im Todesfall des Lizenznehmers ist die

Übertragung einer nach § 6 Postgesetz (PostG) erteilten Lizenz für

Postdienstleistungen der z

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben