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Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
[Nr.99102051013000 ]

Teaser

Sie behalten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von dem gezahlten Lohn die Lohnsteuer ein und führen, nach elektronischer Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung an das zuständige Finanzamt, die Lohnsteuer an dieses ab. 

Verfahrensablauf

o    Als erstes informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt darüber, dass Sie Personen beschäftigen.
o    Für die authentifizierte Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen an die Finanzverwaltung registrieren Sie sich bei Mein ELSTER und beantragen ein Zertifikat.
o    Nach erfolgreicher Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung drucken Sie das sogenannte Übertragungsprotokoll aus. Dieses dient als Nachweis der elektronischen Abgabe und ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
 

Rechtsgrundlage(n)

§ 41a Einkommensteuergesetz (EStG)

Die Rechtsgrundlagen finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesjustizministeriums:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
 

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben