Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
[Nr.99102051013000 ]
Teaser
Sie behalten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von dem gezahlten Lohn die Lohnsteuer ein und führen, nach elektronischer Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung an das zuständige Finanzamt, die Lohnsteuer an dieses ab.
Verfahrensablauf
o Als erstes informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt darüber, dass Sie Personen beschäftigen.
o Für die authentifizierte Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen an die Finanzverwaltung registrieren Sie sich bei Mein ELSTER und beantragen ein Zertifikat.
o Nach erfolgreicher Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung drucken Sie das sogenannte Übertragungsprotokoll aus. Dieses dient als Nachweis der elektronischen Abgabe und ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41a Einkommensteuergesetz (EStG)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesjustizministeriums:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben