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Lohnsummen an den Unfallversicherungsträger melden
[Nr.99111033242000 ]

Teaser

Sie müssen als Unternehmen den Lohnnachweis Ihrer Beschäftigten digital abgeben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den elektronischen Lohnnachweis über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder entsprechende Ausfüllhilfen, zum Beispiel dem SV-Meldeportal, abgeben.

Wenn Sie die Meldung über ein Entgeltabrechnungsprogramm machen:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
  • Wenn Sie die Angaben über die Entgelte Ihrer Beschäftigten übermitteln, benötigen Sie folgende Daten:
    • Bezeichnung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
    • Unternehmensnummer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
    • PIN für Lohnnachweis Digital
      • Die Zugangsdaten erhalten Sie von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit den Mitgliedsunterlagen oder dem Bescheid über die Veranlagung des Unternehmens per Post. Sie können die Zugangsdaten auch nachträglich beantragen.
  • Rufen Sie Ihre Stammdaten ab. So wird sichergestellt, dass Sie im weiteren Verfahren nur Lohnnachweise mit korrekter Unternehmensnummer und tatsächlich veranlagten Gefahrtarifstellen an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermitteln.
  • Im Entgeltabrechnungsprogramm sind Ihre  Unternehmensdaten, wie Betriebsnummer, Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, Unternehmensnummer und PIN, hinterlegt. Damit rufen Sie die Stammdaten in der Stammdatendatei bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
  • Durch den Stammdatenabruf folgert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, dass Ihr Unternehmen im jeweiligen Beitragsjahr Beschäftigte hat und diese bezahlt.
  • Der zuständige Unfallversicherungsträger erwartet nun den elektronischen Lohnnachweis für dieses Beitragsjahr.
  • Übernehmen Sie die rückgemeldeten Daten in das Entgeltabrechnungsprogramm. Anschließend überprüfen Sie die Zuordnung aller Beschäftigten zur Gefahrtarifstelle und passen diese gegebenenfalls an.
  • Mit dem digitalen Lohnnachweis werden folgende Daten übermittelt:
    • Unternehmensnummer beim zuständigen Unfallversicherungsträger
    • Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
    • bezogen auf die Gefahrtarifstelle:
      • beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
      • geleistete Arbeitsstunden aller Beschäftigten
      • Anzahl der Beschäftigten

Hinweis: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Abrechnungskreise nutzen, müssen Sie für jeden Kreis die Stammdaten abrufen und die Lohnnachweise melden.

Wenn Sie die Meldung über eine Ausfüllhilfe machen:

  • Der Abruf der Stammdaten Ihres Unternehmens erfolgt automatisch unmittelbar bevor Sie den Lohnnachweis abgeben. Eine eigenständige Abfrage ist daher nicht notwendig.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben