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Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
[Nr.99134022017000 ]

Teaser

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie kostenlose Zahnvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben