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Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
[Nr.99134022017000 ]
Teaser
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie kostenlose Zahnvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben