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Mahnbescheid beantragen
[Nr.99046013001000 ]

Teaser

Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und sich mit der Zahlung in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid zur Einleitung eines Mahnverfahrens beantragen.

Verfahrensablauf

Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Mahnbescheide können schriftlich oder online beantragt werden.

Wenn Sie den Mahnbescheid schriftlich beantragen wollen:

  • Erwerben Sie einen Papiervordruck im Bürofachhandel und füllen Sie den Antrag unter Beachtung der dort beigefügten Ausfüllhinweise aus und senden ihn per Post an das Mahngericht oder
  • Erstellen Sie mit Hilfe der Anwendung www.online-mahnantrag.de einen Barcodemahnantrag, der sodann ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Mahngericht übersandt werden muss.
  • Der Antrag wird beim Mahngericht maschinell verarbeitet.
  • Das Mahngericht prüft den Antrag inhaltlich.
  • Sie erhalten eine Monierung, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten im Antrag festgestellt werden.
  • Der Monierung ist eine Rückantwort beigefügt, die Sie ausgefüllt an das Mahngericht zurücksenden.
  • Wenn alle Beanstandungen beseitigt sind, wird der Mahnbescheid erlassen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner per Post zugestellt.

Wenn Sie den Mahnbescheid online beantragen wollen:

  • Erstellen Sie mit Hilfe des interaktiven Antragsformulars in der Anwendung www.online-Mahnantrag.de den Antrag.
  • Übermitteln Sie sodann elektronisch über die Anwendung die Antragsdaten an das zuständige Mahngericht.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

In Niedersachsen ist das Amtsgericht Uelzen als zentrales Mahngericht zuständig.

Liegt der (Wohn-)Sitz des Antragstellers im Ausland, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding für das Mahnverfahren zuständig.

Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums.

Bei Antragsgegnern, welche keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist das Mahngericht zuständig, in dessen Bezirk auch das streitige Verfahren vor dem Prozessgericht zu führen wäre.

Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben