Markscheiderin/Markscheider Anerkennung als "andere" Person beantragen
[Nr.99018007016001 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Teaser
Markscheiderinnen und Markscheider benötigen eine Anerkennung. Auch anderen Personen müssen sich anerkennen lassen.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben