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Markscheiderin/Markscheider Anerkennung als "andere" Person beantragen
[Nr.99018007016001 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Teaser

Markscheiderinnen und Markscheider benötigen eine Anerkennung. Auch anderen Personen müssen sich anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben