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Markscheiderin/Markscheider Anerkennung
[Nr.99018007016000 ]

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Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben