Markscheiderin/Markscheider Anerkennung
[Nr.99018007016000 ]
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Teaser
Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben