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Medizinische Vorsorgeleistungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
[Nr.99134025017000 ]
Teaser
Eine ambulante oder stationäre Vorsorge kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Verfahrensablauf
Für eine Vorsorgeleistung gehen Sie wie folgt vor:
- In einem Beratungsgespräch verordnet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine medizinische Vorsorgeleistung.
- Für eine ambulante Vorsorgeleistung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt das Antragsformular (Muster 25) gemeinsam mit Ihnen aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
- Für eine stationäre Vorsorgeleistung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt mit Ihnen gemeinsam das Antragsformular Ihrer Krankenkasse aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
- Sie senden den ausgefüllten Antrag an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie können den Antrag per Post und - bei vielen Krankenkassen - auch online einreichen oder in der Geschäftsstelle abgeben.
- Die Krankenkasse prüft, ob ein Anspruch auf eine Vorsorgeleistung besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Bei ambulanten Vorsorgeleistungen: Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt wählen Sie unter medizinischen Gesichtspunkten einen geeigneten staatlich anerkannten Kurort aus.
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Bei stationären Vorsorgeleistungen: Gerne können Sie Ihrer Krankenkasse Ihre Wünsche zu einer bestimmten Vorsorgeeinrichtung nennen. Ihre Krankenkasse prüft, ob diesen Wünschen entsprochen werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben