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Meldebescheinigung Erteilung
[Nr.99115009001000 ]

Verfahrensablauf

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.

  1. Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
  2. Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
  3. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
  4. Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.

  • in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
  • bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck

Kosten

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.

  • Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.





  • Meldebescheinigung

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Erweiterte Meldebescheinigung

    Gebühr: 9,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Mit einer Meldebescheinigung erhalten Sie einen amtlichen Nachweis über die zu Ihrer Person im Melderegister gespeicherten Daten. Die Bescheinigung kann beispielsweise für Behörden, Arbeitgeber, Banken, Versicherungen oder andere Stellen benötigt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab. 

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei einer An- oder Ummeldung wird regelmäßig eine kostenfreie Meldebestätigung über den erfolgten Meldevorgang ausgestellt. Die Ausstellung einer Meldebescheinigung auf Antrag ist hiervon zu unterscheiden und grundsätzlich gebührenpflichtig.