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Was erledige ich wo?

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Meldebescheinigung Erteilung
[Nr.99115009001000 ]

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.





  • Meldebescheinigung

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Erweiterte Meldebescheinigung

    Gebühr: 9,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben