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Meldepflichten zur Ausübung des Hebammenberufs
[Nr.99050063261000 ]

Teaser

Wenn Sie den Hebammenberuf ausüben wollen, müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Meldung inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll

Rechtsgrundlage(n)

Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG)

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben