Meldepflichten zur Ausübung des Hebammenberufs
[Nr.99050063261000 ]
Teaser
Wenn Sie den Hebammenberuf ausüben wollen, müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie reichen die Meldung inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der unteren Gesundheitsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG)
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben