Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
[Nr.99115004001006 ]
Teaser
Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:
- persönlich
- schriftlich oder
- elektronisch
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben