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Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
[Nr.99115004001004 ]

Teaser

Der Eigentümer einer Wohnung oder der Wohnungsgeber kann bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Bewohner seiner Wohnung erhalten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben