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Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
[Nr.99115004001004 ]
Teaser
Der Eigentümer einer Wohnung oder der Wohnungsgeber kann bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Bewohner seiner Wohnung erhalten.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben