Mengenmeldungen gemäß Marktordnungswaren-Meldeverordnung machen
[Nr.99100058261001 ]
Teaser
Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Alkohol-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Meldungen inklusive Milchpreis, Zuckerverkaufs- und Zuckerrübenpreis an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abzugeben.
Verfahrensablauf
Sie machen Ihre Mengenmeldung über »MVO-Online«. In dem Online-Meldeverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten entweder über ein Online-Formular einzugeben oder automatisiert über eine Datenschnittstelle zu übermitteln.
Per Online-Formular
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Gehen Sie auf »MVO-Online« und loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein.
- Wenn Sie noch keinen Zugriff auf das MVO-Online-Meldeverfahren haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Bitte kontaktieren Sie dafür Ihre Ansprechperson in der BLE.
- Die BLE erstellt mit Ihnen das für Sie geltende Online-Formular.
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Öffnen Sie das für Sie geltende Online-Formular und geben Sie Ihre Daten ein.
- Je nach Meldungsart sind Daten zu Einkauf, Beständen, Verarbeitung, Herstellung und Absatz erforderlich. Hilfetexte im Formular unterstützen Sie beim Ausfüllen.
- Nachdem Sie das Online-Formular vollständig ausgefüllt haben, senden Sie es ab.
- Wenn keine Fehler im Online-Formular vorhanden sind, erhalten Sie eine Meldung über die erfolgreiche Übermittlung Ihrer Daten.
Über Datenschnittstelle
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Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihnen ein Schnittstellenschlüssel und eine Partnernummer der BLE vorliegen. Diese benötigen Sie für die Datenübertragung.
- Wenn Sie diese nicht vorliegen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in der BLE für die Beantragung.
- Überführen Sie die zu meldenden Daten in das von der BLE definierte XML-Format. Das XML-Schema steht Ihnen zum Download auf der Website der BLE bereit.
- Bitte beachten Sie alle weiteren Hinweise zur Datenübertragung auf der Webseite der BLE.
- Ihre Daten werden über das Protokoll HTTPS übertragen.
- Wenn keine Fehler bei der Übermittlung auftauchen, erhalten Sie eine Meldung über die erfolgreiche Datenübermittlung.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben