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Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
[Nr.99063035074002 ]

Teaser

Als Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage müssen Sie in regelmäßigen Abständen Messberichte über Luftschadstoffemissionen zur Prüfung vorlegen.

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 13. BImSchV.

Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal »EMBE-Online« erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben