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Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen
[Nr.99063057261005 ]

Teaser

Als Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder einer Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle mitverbrennen, müssen Sie den Schadstoffausstoß durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln, aufzeichnen und auswerten.

Verfahrensablauf

  • Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
  • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
  • Sie senden den Messbericht fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Landesamt

Zuständige Stelle

Landesamt

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben