Seiteninhalt
Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II
[Nr.99107042068001 ]
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe beantragen, damit Sie nicht wohnungslos oder obdachlos werden. Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, können Sie sich entsprechend beraten lassen.
Zuständige Stelle
Jobcenter
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben