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Was erledige ich wo?

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Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II
[Nr.99107042068001 ]

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe beantragen, damit Sie nicht wohnungslos oder obdachlos werden. Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, können Sie sich entsprechend beraten lassen.

Zuständige Stelle

Jobcenter

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben