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Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasenabwehrgesetz nachkommen
[Nr.99102152261000 ]
Teaser
Wenn Sie als Person oder Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben, müssen Sie bestimmte Informationen an das Finanzamt und gegebenenfalls Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Verfahrensablauf
Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz nachkommen:
- Stellen Sie die geforderten Auskünfte in einer Dokumentation zusammen.
- Die Dokumentation müssen Sie spätestens ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres oder eines abweichenden Wirtschaftsjahres erstellen und übermitteln.
- Senden Sie die Dokumentation per Post oder E-Mail an die örtlich zuständige Finanzbehörde oder
- sofern die Voraussetzungen des § 138a der Abgabenordnung erfüllt sind, senden Sie die Dokumentation zusätzlich elektronisch unter Nutzung des auf der Internetseite des Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellten Formulars an das Bundeszentralamt für Steuern.
-
Die Finanzverwaltung kann Sie dazu auffordern, die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben eidesstattlich zu versichern.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben