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Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
[Nr.99013044207000 ]

Verfahrensablauf

Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugenamt

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.