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Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
[Nr.99013044207000 ]
Verfahrensablauf
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugenamt
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.