Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
[Nr.99059008026000 ]
Teaser
Sie benötigen Informationen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Verfahrensablauf
Bei einer persönlichen Beantragung vor Ort sind folgende Schritte erforderlich:
- Mindestens einer der Ehegatten, die/der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erscheint persönlich im Standesamt und bringt alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen alle Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
- Bei Bedarf stellt das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
An das Standesamt des Wohnortes, des letzten Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes.
Gab es noch nie einen Wohnsitz in Deutschland beziehungsweise liegt der gewöhnliche Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig:
Standesamt I
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Frist
nicht angegeben