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Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Spätaussiedler-Aufnahmebescheid beantragen
[Nr.99097009001001 ]

Teaser

Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und noch Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Abkömmlinge) im Aussiedlungsgebiet haben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid können Sie schriftlich oder online stellen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes den Antragsvordruck herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie das Formular auch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt anfordern.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesverwaltungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:

  • Die einbezogenen Familienangehörigen begeben sich nach der Ankunft in Deutschland in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes.
  • Die Identität der Familienangehörigen wird dort geprüft.
  • Das Registrierverfahren wird dort eingeleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet.
  • Die Familienangehörigen werden nach erfolgreichem Abschluss des Registrierverfahrens einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen (Wohnsitz des Spätaussiedlers) berücksichtigt werden.
  • Auf Wunsch können Familienangehörigen im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:

  • Wenn Sie mit dem Ablehnungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.
  • Wenn Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben