Nachweis über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen Überprüfung
[Nr.99118062074000 ]
Teaser
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, müssen Sie Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen. Dies müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Nachweise online, per verschlüsselter E-Mail oder per Post einreichen. Um die Nachweise einzureichen, müssen Sie beim BSI als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und/oder Energieanlagen registriert sein und über eine Betreiber-ID/Institutions-ID verfügen, die Sie bei der Registrierung erhalten haben.
Nachweise online einreichen:
- Um den Online-Dienst nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat und ELSTER-Unternehmenskonto.
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
- Das KRITIS-Büro (Kritische Infrastruktur) des BSI prüft Ihre Angaben. Falls das KRITIS-Büro während der Prüfung Rückfragen hat oder Unterlagen nachfordert, meldet es sich per E-Mail bei Ihnen.
- Nach der formellen Prüfung sendet Ihnen das KRITIS-Büro per E-Mail eine Bestätigung und teilt Ihnen darin die Frist für Ihren nächsten Nachweis mit.
Nachweise per E-Mail einreichen:
- Laden Sie das Nachweisdokument KI* auf der Internetseite des BSI herunter
- Füllen Sie das Formular aus.
- Sie können das Formular entweder digital ausfüllen oder es zunächst ausdrucken und dann ausfüllen.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Senden Sie das Formular sowie Ihre Nachweisunterlagen per verschlüsselter E-Mail an das KRITIS-Büro des BSI. Zur Verschlüsselung verwenden Sie bitte das S/MIME-Zertifikat des KRITIS-Büros auf der Internetseite des BSI.
- Das KRITIS-Büro des BSI prüft Ihre Angaben. Falls das KRITIS-Büro während der Prüfung Rückfragen hat oder Unterlagen nachfordert, meldet es sich per E-Mail bei Ihnen.
- Nach der formellen Prüfung sendet Ihnen das KRITIS-Büro per E-Mail eine Bestätigung und teilt Ihnen darin die Frist für Ihren nächsten Nachweis mit.
Nachweise per Post einreichen:
- Laden Sie das Nachweisdokument KI* auf der Internetseite des BSI herunter.
- Sie können das Formular entweder digital ausfüllen und ausdrucken oder es zunächst ausdrucken und dann ausfüllen.
- Unterschreiben Sie das Formular und ergänzen Sie die notwendigen Nachweisunterlagen.
- Senden Sie Ihren Nachweis per Post an das KRITIS-Büro des BSI.
- Das KRITIS-Büro des BSI prüft Ihre Angaben. Falls das KRITIS-Büro während der Prüfung Rückfragen hat oder Unterlagen nachfordert, meldet es sich per E-Mail bei Ihnen.
- Nach der formellen Prüfung sendet Ihnen das KRITIS-Büro per E-Mail eine Bestätigung und teilt Ihnen darin die Frist für Ihren nächsten Nachweis mit.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben