Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz Auskunft Eintragung für schwere Verstöße gem. § 13 SeeFischG
[Nr.99042005023002 ]
Teaser
Wenn Sie wissen möchten, ob über Sie in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes Informationen zu schweren Verstößen hinterlegt sind und Sie diese Information zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, können Sie einen Antrag auf Behörden-Auskunft bei der BLE stellen.
Verfahrensablauf
Die Behörden-Auskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
- Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus.
-
Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen.
- Möglichkeit 1: Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular amtlich oder öffentlich beglaubigen. Dieses Dokument senden Sie anschließend an die für Sie zuständige Landesbehörde.
- Möglichkeit 2: Zeigen Sie persönlich Ihren Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel bei der zuständigen Landesbehörde vor. Danach leitet die Landesbehörde Ihren unterschriebenen Antrag an die BLE weiter.
- Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag alle Anforderungen erfüllt, erstellt und versendet die BLE einen Gebührenbescheid an Sie.
- Sobald die Gebühr auf dem Konto der BLE eingegangen ist, wird die Auskunft an die im Antrag angegebene Behörde mit der Post verschickt.
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, können Sie den Online-Dienst nutzen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BLE und nutzen Sie dort den hinterlegten Link zum Online-Verfahren. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
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Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag alle Anforderungen erfüllt, erstellt und versendet die BLE einen Gebührenbescheid an Sie. Sobald die Gebühr auf dem Konto der BLE eingegangen ist, wird die Auskunft an die im Antrag angegebene Behörde mit der Post verschickt.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben