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Neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung sowie persönlich haftende Gesellschafter im Zuge einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut melden
[Nr.99142020261000 ]
Teaser
Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland eine neue gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung oder einen neuen Gesellschafter bestellen, müssen Sie das unverzüglich der BaFin und der Deutschen Bundesbank melden.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige können Sie formlos stellen.
- Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
- Der Anzeige ist das Formular IAZ nach der Anlage zur InhKontrollV beizufügen. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der BaFin und laden Sie das Formular herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Fügen Sie die weiteren erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2c Abs. 1 Satz 5 KWG
Ansprechpunkt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben