Neue Rebflächen für Wein beantragen
[Nr.99050125006000 ]
Teaser
Wenn Sie Wein auf neuen Rebflächen anbauen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung können Sie jährlich zwischen dem 01.01. und dem 28.02. beziehungsweise 29.02. online oder per Post oder Fax beantragen:
Wenn Sie die Genehmigung online beantragen möchten:
- Rufen Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für die Schritt durch die nötigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.
Wenn Sie die Genehmigung per Post oder Fax beantragen möchten:
- Laden Sie den Antrag auf der Internetseite der BLE herunter.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus, legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und schicken Sie ihn per Post oder Fax an die BLE.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 63 Absatz 1 EU-Verordnung über gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013)
- Artikel 1 (a) Delegierte EU-Verordnung über das Genehmigungssystem für Rebpflanzen (Nr. 2018/273 vom 11. Dezember 2017)
- Artikel 2 Absatz 1 EU-Durchführungsverordnung zum Genehmigungssystem für Rebpflanzen (Nr. 2018/274 vom 11. Dezember 2017)
- § 7c Absatz 1 Weingesetz (WeinG)
- § 3 Weinverordnung (WeinV)
Ansprechpunkt
- Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.
Zuständige Stelle
Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
nicht angegeben