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Neue Rebflächen für Wein beantragen
[Nr.99050125006000 ]

Teaser

Möchten Sie Wein auf neuen Rebflächen anbauen, brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Verfahrensablauf

Die Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.
  • Bei bestimmten Gebieten müssen Sie zusätzlich zum Antrag auch eine »Bescheinigung zur geographischen Angabe« bei der zuständigen Landesbehörde beantragen (Dies gilt auch für die Länder, in denen Beschränkungen durch Landesverordnungen für die Erteilung von Genehmigungen für Flächen außerhalb der Anbaugebiete bestehen).
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und schicken Sie den Antrag an die BLE.
  • Die BLE prüft anschließend Ihren Antrag.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von der BLE.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

  • Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.

Zuständige Stelle

Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben