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Neue Rebflächen für Wein beantragen
[Nr.99050125006000 ]
Teaser
Möchten Sie Wein auf neuen Rebflächen anbauen, brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Verfahrensablauf
Die Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.
- Bei bestimmten Gebieten müssen Sie zusätzlich zum Antrag auch eine »Bescheinigung zur geographischen Angabe« bei der zuständigen Landesbehörde beantragen (Dies gilt auch für die Länder, in denen Beschränkungen durch Landesverordnungen für die Erteilung von Genehmigungen für Flächen außerhalb der Anbaugebiete bestehen).
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus, legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und schicken Sie den Antrag an die BLE.
- Die BLE prüft anschließend Ihren Antrag.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von der BLE.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 63 Absatz 1 EU-Verordnung über gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013)
- Artikel 1 (a) Delegierte EU-Verordnung über das Genehmigungssystem für Rebpflanzen (Nr. 2018/273 vom 11. Dezember 2017)
- Artikel 2 Absatz 1 EU-Durchführungsverordnung zum Genehmigungssystem für Rebpflanzen (Nr. 2018/274 vom 11. Dezember 2017)
- § 7c Absatz 1 Weingesetz (WeinG)
- § 3 Weinverordnung (WeinV)
Ansprechpunkt
- Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.
Zuständige Stelle
Laden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den »Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben« herunter.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben