Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB - Teilung des dienenden Grundstücks
[Nr.99123026022000 ]

Teaser

Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (zum Beispiel Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind.

Verfahrensablauf

Ziel des Verfahrens ist es zu klären, welche neuen Flurstücke nach einer Zerlegung von einem grundbuchlichen Recht (Abteilung II des Grundbuchs) tatsächlich betroffen sind. Liegt ein Flurstück außerhalb des Bereichs der Belastung, kann mit der dann ausgestellten Bescheinigung die Löschung des Rechtes, bzw die lastenfreie Abschreibung, beim Grundbuchamt beantragt werden:

  • Durch den Antrag werden einerseits das zu untersuchende, aktuelle Flurstück und andererseits das betroffene Recht im Grundbuch bestimmt.
  • Es wird anhand der Eintragungsbewilligung und der Katasterunterlagen untersucht, welche aktuellen Flurstücke von dem Recht betroffen sind.
  • Diese Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit wird in einer Bescheinigung des Katasteramtes der antragstellenden Person schriftlich mitgeteilt.
  • Bei einer Nichtbetroffenheit kann die Antragstellerin/ der Antragsteller mit der Bescheinigung des Katasteramtes die Löschung des Rechts auf dem untersuchten Flurstück, bzw die lastenfreie Abschreibung, beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.
  • Ansonsten müssen die Betroffenen bei der Person, der das Recht zugewiesen ist auf eine Löschungsbewilligung bzw. Haftentlassung hinwirken.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben