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Online-Wache Niedersachsen
[Nr.99089036034000 ]

Teaser

Über die Online-Wache der Polizei Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen, Hinweise zu geben oder Kontakt aufzunehmen.

Verfahrensablauf

Sie können über die Online-Wache der Polizei Niedersachsen mit Angabe ihrer Kontaktdaten wie folgt eine Strafanzeige erstatten oder einen Hinweis geben:

  • Sie wählen aus, ob Sie eine Strafanzeige erstatten oder einen Hinweis geben wollen.
  • Strafanzeige:

- Akzeptanz der Hinweise zur Nutzung der Online-Wache

- Akzeptanz der Hinweise zum Datenschutz

- Akzeptanz der Informationen zu Rechten von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren

- Sie wählen die »Art der Anzeige« aus. Für Straftaten aus folgenden Deliktgruppen werden separate Anzeigemasken angeboten: Diebstahl, Eigentumsdelikt, Betrug, Sachbeschädigung und Hass und Hetze im Internet. Diese können Sie im nächsten Schritt näher definieren (Beispiel in der Kategorie Diebstahl: »Ich möchte einen Ladendiebstahl anzeigen«). Weitere Straftaten können über die Kategorie »andere Strafanzeige« angezeigt werden.

  • Die Daten zu Ihrer eigenen Person sowie eine Erreichbarkeit (E-Mail oder Telefonnummer) sind wahrheitsgemäß anzugeben.
  • Sie können den Sachverhalt schildern, den Tatzeitraum definieren und am Strafverfahren beteiligte Personen bzw. Beweismittel benennen.
  • Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
  • Wenn Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, können Sie die Anzeige absenden. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail sowie eine Vorgangsnummer.
  • Ihre Anzeige wird durch eine zentrale Stelle an die zuständige Dienstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Vom Absenden bis zur Bearbeitung einer Anzeige/eines Hinweises können mehrere Tage vergehen.
  • Sollte der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin Rückfragen zum Sachverhalt haben, wird eigenständig zu Ihnen Kontakt hergestellt. Bei Antragsdelikten bzw. Privatklagedelikten ist grundsätzlich ein Strafantrag zu stellen. Auch in diesem Fall wird die zuständige Sachbearbeitung Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache stellen. Die Online-Wache ist als Zusatzangebot zu verstehen.

Über die Online-Wache der Polizei Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen oder Hinweise zu geben.

Sofern Sie mit Ihrem Anliegen eine Dienststelle der Polizei Niedersachsen aufsuchen möchten,  ist für sie die jeweilige örtliche Polizeidienststelle zuständig.

Formulare

nicht angegeben