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Osterfeuer Genehmigung
[Nr.99063010006000 ]

Onlinedienste

Teaser

Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Kosten

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Frist

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bearbeitungsdauer

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben