Osterfeuer Genehmigung
[Nr.99063010006000 ]
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Teaser
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Kosten
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Frist
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben