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Personalausweis Meldungen vornehmen
[Nr.99008001014000 ]

Onlinedienste

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Verlust, Diebstahl oder Wiederauffinden Ihres Personalausweises sowie Änderungen der darauf enthaltenen Daten müssen Sie unverzüglich melden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.

Voraussetzungen

Für eine Meldung müssen Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises sein und eine der folgenden Fälle vorliegen:

  • Änderung von Daten auf Ihrem Personalausweis,
  • Verlust Ihres Personalausweises,
  • Diebstahl Ihres Personalausweises,
  • Wiederauffinden nach Verlustmeldung. 

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalausweisbehörde, welche Nachweise Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Kosten

Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.

Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.

Frist

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Verfahrensablauf

Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.

Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweishörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

    Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich bei Ihrer Personalausweisbehörde melden. Mit Ihrer Meldung wird der Fahndungseintrag bei der Polizei gelöscht.

Nach der Meldung können Sie den Personalausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner regulären Gültigkeit weiter nutzen. Die Online-Ausweisfunktion bleibt zunächst gesperrt. Wenn Sie diese wieder aktivieren möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei Ihrer Personalausweisbehörde beantragen.

Die Meldung ist wichtig, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Ihr Personalausweis wieder als gültig geführt wird.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Formulare

Nicht angegeben