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Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
[Nr.99008004180000 ]

Teaser

Nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sicher und bequem für digitale Dienstleistungen. Hier erhalten Sie Informationen zur Aktivierung, PIN-Verwaltung sowie zur Sperrung und Entsperrung der Funktion.

Verfahrensablauf

Je nach Anliegen wenden Sie sich persönlich an die zuständige Personalausweisbehörde.

  • Aktivierung: Die Online-Ausweisfunktion wird auf Antrag aktiviert oder nachträglich freigeschaltet.
  • PIN-Änderung: Die PIN kann über die AusweisApp oder bei der Personalausweisbehörde geändert beziehungsweise neu gesetzt werden.
  • Sperrung: Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises kann die Online-Ausweisfunktion unverzüglich bei der Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline gesperrt werden.
  • Entsperrung: Eine gesperrte PIN kann mit der PUK entsperrt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Personalausweisbehörde eine neue PIN setzen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab. 

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.