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Personalkostenerstattung für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
[Nr.99088072039000 ]

Verfahrensablauf

  • Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
  • Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
  • Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Personalkostenerstattung mitgeteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
  • Der Schulbetrieb besteht seit mindestens 3 Jahren.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n) — 3 Monat(e)

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben