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Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
[Nr.99078001012000 ]

Teaser

Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis beziehungsweise Vorausfuhrzeugnis oder Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen.

Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) - Zuständige Bezirksstelle (Team Pflanze).

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

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