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Pflegehilfsmittel beantragen
[Nr.99106012017000 ]

Teaser

Wenn Sie pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen mit Pflegehilfsmitteln versorgen lassen. 

Verfahrensablauf

Sofern nicht der Medizinische Dienst, eine Pflegefachkraft oder eine Gutachterin beziehungsweise ein Gutachter den Antrag auf Pflegehilfsmittel für Sie stellt, erhalten Sie das Antragsformular für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse.

  • Den Antrag auf Pflegehilfsmittel können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Die Pflegekasse
    • übernimmt die jeweils vereinbarten Vertragspreise 
    • überweist Ihnen monatlich die Pauschale für Pflegehilfsmittel,
    • übernimmt die Kosten für das technische Pflegehilfsmittel, abzüglich Ihres Eigenanteils, oder
    • leiht Ihnen das technische Pflegehilfsmittel.
  • Bei nachträglichen Änderungen der Art und Menge an Pflegehilfsmitteln reichen Sie erneut einen Antrag ein.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben