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Pflegesachleistung für Pflegeversicherte beantragen
[Nr.99106015148000 ]

Teaser

Wenn Sie pflegebedürftig sind und häuslich versorgt werden, können Sie Pflegesachleistungen beantragen. 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Pflegesachleistungen (häusliche Pflegehilfe durch ambulante Dienste) können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.   

  • Sie reichen den Antrag auf Pflegesachleistungen bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
  • Wurde bei Ihnen noch kein Pflegegrad im Umfang von mindestens 2 festgestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterdienste mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit mindestens im Umfang des Pflegegrades 2 vorliegt.
  • Die Pflegekasse wertet das Gutachten aus, prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Ihre Pflegekasse kann Ihnen auch eine Liste der zugelassenen Pflegedienste geben, auf der Sie die Leistungen und Preise vergleichen können.
  • Ihre Pflegekasse rechnet direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben