Pflichtfachprüfung als staatlicher Teil der ersten juristischen Prüfung bzw. des »Ersten juristischen Staatsexamens«
[Nr.99019060007000 ]
Teaser
Sie studieren an einer niedersächsischen Universität Rechtswissenschaften und wollen sich über die Voraussetzungen der Zulassung zur ersten juristischen Prüfung informieren und sich zu dieser anmelden.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
Das Landesjustizprüfungsamt prüft Ihre Angaben.
Liegen alle Voraussetzungen vor, erlässt das Landesjustizprüfungsamt einen Zulassungsbescheid.
Hierin steht, wann und wo Sie die schriftlichen Aufsichtsarbeiten ablegen müssen.
Sie schreiben sechs Aufsichtsarbeiten in jeweils fünf Stunden.
Nach Korrektur der schriftlichen Aufsichtsarbeiten werden Sie durch das Landesjustizprüfungsamt zu Ihrer mündlichen Prüfung geladen.
Sie werden mündlich geprüft.
Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung wird Ihnen Ihr Zeugnis auf dem Postweg übersandt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5d Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 5d Absatz 6 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 5a Absatz 4 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 5 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 5d Abs. 6 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 5a Abs. 4 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 4 Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG)
- § 5 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 5d Absatz 6 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- § 5a Absatz 4 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Justizministerium