Pflichtmitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anmelden
[Nr.99018013060000 ]
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Tierärztinnen und Tierärzte, die in Niedersachsen tätig sind oder hier wohnen, müssen sich bei der Tierärztekammer Niedersachsen anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Sie sind Tierärztin oder Tierarzt.
- Sie üben den Beruf in Niedersachsen aus oder haben dort Ihren Wohnsitz.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungszeit.
Die Anmeldung wird in der Regel schnell erledigt.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen anmelden. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Anmeldeformular und geben Sie alle erforderlichen Angaben an. Die notwendigen Nachweise müssen Sie beifügen.
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsbehelf
Informationen zum Rechtsbehelf finden Sie im Bescheid.