Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen beantragen
[Nr.99153005006000 ]
Teaser
Bei geplanten Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen müssen Sie eine planungsrechtliche Zulassung bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) beantragen.
Verfahrensablauf
Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen für Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können Sie online oder schriftlich per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Dienst des Bundes »Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore» auf.
- Loggen Sie sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
- Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
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Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF) hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an die GDWS senden.
- Die GDWS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen nachzureichen sind.
-
Die GDWS sendet Ihnen
- einen Bescheid über die planungsrechtliche Zulassung Ihres Vorhabens oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Außerdem sendet Ihnen die GDWS einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Antrag per Post oder Fax:
- Senden Sie Ihre Antragsunterlagen mit einem Anschreiben an die Unterabteilung Planfeststellung der GDWS.
- Die GDWS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen nachzureichen sind.
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Die GDWS sendet Ihnen
- einen Bescheid über die planungsrechtliche Zulassung Ihres Vorhabens (Planfeststellungsbeschluss) oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Außerdem sendet Ihnen die GDWS einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf:
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Antragstellung:
- Träger oder Trägerinnen des Bauvorhabens (TdV) stellen einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens über den Online-Dienst des Bundes und reichen dort alle erforderlichen Unterlagen ein.
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Bekanntmachung und Auslegung
- Die Planfeststellungsbehörde informiert darüber, dass die Planunterlagen ausgelegt werden.
- Die Planunterlagen werden in der vom Plan betroffenen Gemeinden ausgelegt.
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Stellungnahmen und Einwendungen
- Die von dem Bauvorhaben betroffenen Personen und Gemeinden können Einwendungen und Stellungsnahmen innerhalb von 3 Monaten einreichen.
- Die Stellungnahmen und Einwendungen werden nach Ablauf der Frist an den TdV zur schriftlichen Gegenäußerungen versendet
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Erörterungstermin
- Gegebenenfalls wird ein Erörterungstermin von der Planfeststellungsbehörde bekanntgegeben und durchgeführt, um Einwendungen und Stellungnahmen zu prüfen. Personen, die Einwendungen eingereicht haben, werden gegebenenfalls zum Erörterungstermin eingeladen.
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Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:
- Als Ergebnis kann es zu Planänderungen kommen. Alle von den Änderungen betroffenen Personen werden darüber informiert.
- Bei umfangreichen Planänderungen muss das Anhörungsverfahren erneut durchgeführt werden.
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Erteilung des Einvernehmens
- durch die zuständige Landesbehörde.
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Planfeststellungsbeschluss:
- Alle Interessen werden durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen und resultieren im Planfeststellungsbeschluss (PFB).
- PFB wird mittels Postzustellungsurkunde an TdV und Betroffene versendet.
- PFB sowie die festgestellte Planunterlage wird in den betroffenen Gemeinden bekannt gemacht und ausgelegt.
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Klage:
- Es kann Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden.
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Bestandskräftiger Plan:
- Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Planfeststellungsbeschluss rechtens.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben