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Prüf- und Bestätigungsstellen Anerkennung
[Nr.99109013016000 ]

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle kann formlos gestellt werden. Er muss Namen und Anschriften des Antragstellers und seiner gesetzlichen Vertreter enthalten.

Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die zuständige Stelle die Anerkennung folgendermaßen erteilen:

  • unbeschränkt
  • inhaltlich beschränkt
  • vorläufig
  • befristet
  • mit Auflagen.

Teaser

Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe,

Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu

bestätigen (

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben