Prüf- und Bestätigungsstellen Anerkennung
[Nr.99109013016000 ]
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle kann formlos gestellt werden. Er muss Namen und Anschriften des Antragstellers und seiner gesetzlichen Vertreter enthalten.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die zuständige Stelle die Anerkennung folgendermaßen erteilen:
- unbeschränkt
- inhaltlich beschränkt
- vorläufig
- befristet
- mit Auflagen.
Teaser
Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe,
Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu
bestätigen (
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben