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Prüfingenieure für Standsicherheit: Anerkennung
[Nr.99147005001002 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Teaser

Prüfingenieure/innen prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben