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Prüfstellen für Anlagen zur Anwendung nichtionisierter Strahlung außerhalb der Medizin: Bekanntgabe
[Nr.99003049088000 ]
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Teaser
Die Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der
Anwendung am Menschen (NiSG) sowie der konkretisierendenUV-Schutz-Verordnung
(UVSV) dien
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben