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Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
[Nr.99082016000000 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Teaser

Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben