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Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
[Nr.99082016000000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Teaser
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben