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Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt
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Eine Person darf nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn sie von der
Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurde. Voraussetzung
dafür ist die Befäh
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben