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Prüfung Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen
[Nr.99055012058000 ]

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Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, legen Sie der zuständigen IHK mit ihrer Anmeldung folgende Nachweise vor:

  1. Regelprüfung:
  • Keine Nachweise erforderlich
  1. Umsteiger:
  • Nachweis für die Verkehrsart, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist- Nachweis einer bestandenen Prüfung »Grundqualifikation»/ »beschleunigte Grundqualifikation« gemäß BKrFQG oder
  • Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 oder
  • Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die vor dem jeweiligen Stichtag erworben wurde oder
  • ein Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003) oder
  • eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 BKrFQV oder
  • eine Fahrerbescheinigung nach Paragraf 5 Absatz 3 BKrFQV
  1. Quereinsteiger
  • Fachkundenachweises nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 für die Verkehrsart, die Gegenstand der Quereinsteigerprüfung ist.

Verfahrensablauf

Sie melden Sie bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an und die Prüfungstermine (theoretische und praktische Prüfung) werden abgestimmt.

  • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung
  • Sie legen die theoretische Prüfung ab.
  • Nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung.

Nach Bestehen beider Prüfungsteile erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer