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Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Befreiung
[Nr.99135002010000 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

Bestimmte Personen können von der Steuerberaterprüfung befreit werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben