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Prüfung für technisches Personal beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen
[Nr.99080070104000 ]

Teaser

Um die Prüfung für technisches Personal zu absolvieren, müssen Sie die Teilnahme beim LBA beantragen. Die Prüfung ist notwendig, wenn Sie eine Teil-66-Lizenz anstreben, einen Mustereintrag ergänzen oder Ihre Erlaubnis PvL ändern, erneuern oder Einschränkungen löschen möchten.

Verfahrensablauf

Um eine Prüfung für technisches Personal zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, müssen Sie zusätzlich zum Online-Antrag die Unterlagen postalisch im Original an das Luftfahrt-Bundesamt senden.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie für die Theorieprüfung für Kategorie L nach Teil-66 eine Ladung zur theoretischen Prüfung.
  • Für die Musterprüfung für Luftfahrzeuge der Gruppe 2/3 nach Teil-66 und die mündlich-praktische Prüfung für die Prüferlaubnis als Prüferin oder Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) werden Sie kontaktiert, um einen Prüfungstermin zu vereinbaren.
  • Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
  •  

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) auf.
  • Schicken Sie alle Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben