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Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung
[Nr.99031007016000 ]

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Sie können bei der zuständigen Behörde eine Fortbildungsveranstaltung oder sich als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle anerkennen lassen.

Onlinedienste

Hinweise (Besonderheiten)

Die Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nimmt Prüfungen ab und stellt Sachkundebescheinigungen aus, die für bestimmte Tätigkeiten (nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung) erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Gasen, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Stilllegung
  • von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten

Auch Zertifizierungsstellen können als Prüfungsstelle fungieren.

Formulare

nicht angegeben